Wir berichten oft über Tätigkeiten unserer ICH e.V. Botschafter*innen und wenn man sich auf unserer Webseite umsieht, so findet man auch eine Auflistung all unserer Botschafter*innen unter https://www.ichev.de/unser-team/unsere-botschafter/
Was bedeutet es, Botschafter*in zu sein und wer kann Botschafter*in werden?
In der Regel eine verdiente Person, die sich über einen längeren Zeitraum im humanitären Bereich, vor allen Dingen für Kinder in Not, eingesetzt hat und verspricht, dies auch in der Zukunft zu tun. Eine Berufung wird durch das Präsidium entschieden.
Die Position Botschafter*in ist eine rein ehrenamtliche Funktion, für die keinerlei Vergütung anfällt. Es ist eine Aufgabe, die über ein großes Herz und Schaffenskraft geleistet wird.
Die Botschafter*innen repräsentieren unser Kinderhilfswerk, nehmen an Veranstaltungen teil, halten im Bedarfsfall Vorträge und berichten über die Aufgaben und Inhalte unserer Tätigkeiten, verteilen Informationsmaterial und sammeln im Rahmen des Möglichen offizielle Spenden und Hilfsgüter ein. Spendengelder dürfen ausschließlich über den direkten Überweisungsweg auf das offizielle Spendenkonto des ICH e.V. eingeworben werden. Ausnahme: Das Entgegennehmen von Cent-by-Cent Sammeldosen.
Botschafter*innen erhalten Visitenkarten, Glückskarten sowie Roll-ups kostenlos zur Verfügung gestellt. Zu Botschafter*innen können nur die berufen werden, die einen einwandfreien Leumund besitzen. Die Berufung kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten widerrufen werden, es sei denn eine Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Botschafter*innen sind zu keiner Arbeit verpflichtet, alle Aktivitäten finden auf rein freiwilliger Basis statt.
Botschafter*innen werden für einen Zeitraum von drei Jahren berufen, analog zum Turnus der Präsidiumsmitglieder. Bei gegenseitigem Einverständnis kann eine Verlängerung um weitere drei Jahre jederzeit stattfinden.